Organisierter Markt

Unter dem Rechtsbegriff organisierter Markt wird im Wertpapierrecht ein Markt beschrieben, der es Marktteilnehmern auf der Grundlage einer Marktordnung gestattet, zum Handel zugelassene Finanzinstrumente durch Finanzkontrakte zu kaufen und zu verkaufen.

In der Wirtschaft ist der organisierte Markt allgemein ein Markt, an welchem sich Angebot und Nachfrage zu bestimmten Zeiten an einem bestimmten Ort treffen. Nicht nur Zeit und Ort sind Organisationsmittel eines organisierten Markts, sondern auch eine angemessene Aufbau- und Ablauforganisation müssen vorhanden sein.

Börsen entsprechen in der Regel dieser Definition, wobei einzelne Börsensegmente wie der Freiverkehr nicht organisierte Märkte im Sinne des Wertpapierrechts sind. Organisierte Märkte sind stets durch den Staat (bzw. staatlich anerkannte Stellen wie Aufsichtsbehörden (Börsenaufsicht) und/oder die Zentralbank) überwacht und kontrolliert und können im Sinne gesamtwirtschaftlicher Ziele beeinflusst werden.

  1. Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1986, S. 155