Originalpräparat

Als Originalpräparat bezeichnet man zugelassene Arzneimittel, die erstmals den Einsatz eines bestimmten Arzneistoffs zu therapeutischen Zwecken am Menschen oder am Tier ermöglichen. Zu den Originalpräparaten werden alle Arzneiformen des Wirkstoffes gezählt.

  1. M. Huber und G. A. Kullak-Ublick: Generika – worauf sollte man beim Umstellen achten? (PDF-Datei; 157 kB) In: TMJ 3, 2008, S. 23–26.