Ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle

Eine ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle (englisch radiolocation land station station) ist – entsprechend Artikel 1.90 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als «Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden».

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.90, Definition: radiolocation land station / ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle