Ortsgüteranlage
Eine Ortsgüteranlage (Abkürzung in Deutschland OG) war der dem Güterumschlag vorbehaltene Teil eines Bahnhofs.
Im Gegensatz zum Güterbahnhof, der als selbstständige Betriebs- und Verkehrsdienststelle fungiert, sowie zur sogenannten Güterabfertigung, die zumindest eine eigenständige Verkehrsdienststelle ist, war die Ortsgüteranlage keine eigene Dienststelle, sondern dem jeweiligen Bahnhof betrieblich zugeordnet. In der Ortsgüteranlage wurden auch keine Güterzüge zusammengestellt, sondern die Bedienung erfolgte durch eine Übergabe oder Rangierfahrt.