Ostmarkgesetz

Mit dem Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939 wurde abschließend die Verwaltungsstruktur und -einteilung des ehemaligen Staates Österreich und der nördlich angrenzenden, auf Grund des Münchener Abkommens 1938 an Deutschland gefallenen südböhmischen und südmährischen Gebiete geregelt.

  1. RGBl. I 1939, S. 777.