Päpstliche Approbation

Die päpstliche Approbation ist die Bestätigung des Papstes zu einem zustimmungsbedürftigen Akt. Dies betrifft etwa eine Bischofswahl, die Bestätigung eines Rechtsaktes, der Verbindlichkeit einer kirchenrechtlichen Sammlung oder die Bestätigung eines geistlichen Ordens. Im Rahmen von Konzilien tritt der Papst als abstimmender Bischof auf und bestätigt die Beschlüsse in seiner Funktion als Oberhaupt der katholischen Kirche. Vor der Reformation bedurfte auch die Gründung einer Universität der Zustimmung des Papstes.

  1. Georg May: Approbation. In: Lexikon für Theologie und Kirche. Band 1. 3. völlig neu bearbeitete Auflage. Freiburg (Breisgau) u. a. 1993, hier Sp. 888.