Papstwahldekret
Die als Papstwahldekret (oder nach den Anfangsworten als In nomine Domini) bekannte Regelung der Papstwahl vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran beschlossen. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Erstmals wurde darin der Kreis der Papstwähler auf die Kardinäle beschränkt; diese Regelung ist bis heute in Kraft. Von diesen sollten zuerst die Kardinalbischöfe sich über die Wahl beraten, die Kardinalpriester und -diakone sollten nachträglich zustimmen. König Heinrich und seinen Nachfolgern spricht das Papstwahldekret ein allgemein formuliertes Bestätigungsrecht („Königsparagraph“) zu. Mit der Verabschiedung dieses Dokuments sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegengesteuert und ein rechtsverbindlicher Modus zukünftiger Papstwahlen geschaffen werden.