Paralleljustiz

Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.

  1. Kea-Sophie Stieber: Paralleljustiz. Hanns Seidel Stiftung, 6. April 2016, abgerufen am 15. Oktober 2020.