Parlamentsauflösung
Bei einer Parlamentsauflösung wird ein Parlament in seiner aktuellen Zusammensetzung entlassen, in der Regel um den Weg für vorgezogene Neuwahlen freizumachen, die daraufhin meist innerhalb einer verfassungsmäßigen Frist stattzufinden haben.
Im deutschsprachigen Raum ist üblicherweise nur dann von einer Parlamentsauflösung die Rede, wenn sie vorzeitig während einer laufenden Legislaturperiode erfolgt. Dort bleiben die Abgeordneten dann auch bis zur Konstituierung des neuen Parlaments im Amt. Im angelsächsischen Rechtskreis hingegen gab es lange Zeit keine fixen Legislaturperioden, weshalb ein Parlament aktiv aufgelöst werden musste, um Neuwahlen zu ermöglichen. Hier scheiden die Abgeordneten zudem sofort aus, wodurch es (wie während der Prorogation) zu einer Zeit ohne aktives Parlament kommt.
Die meisten Staaten haben eine Vorgehensweise zum Auflösen des Parlaments in der Verfassung geregelt. Oftmals steht dem Staatsoberhaupt unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu, das Parlament aufzulösen. In manchen Ländern kann sich das Parlament selbst auflösen, teilweise kann dies auch das Volk veranlassen. Einige Demokratien, wie Norwegen, die Schweiz und die USA, kennen eine Auflösung des Parlaments hingegen nicht.
Da die Parlamente auf (Bundes-)Länderebene in Deutschland und Österreich weit überwiegend die Bezeichnung Landtag tragen, ist insoweit der Begriff Landtagsauflösung gebräuchlich.
- ↑ Elliot BULMER: Dissolution of Parliament. IDEA, Institute for Democracy and Electoral Assistance, abgerufen am 4. Januar 2025.