Parteiakademie
Parteiakademien oder parteipolitische Weiterbildungsorganisationen sind verschiedenen politischen Parteien in Österreich nahestehende Institutionen zum Zweck der politischen Bildung, die aus rechtlichen Gründen von den ihnen nahestehenden politischen Parteien getrennt sind. Parteien, die im Nationalrat mit mindestens fünf Abgeordneten (sogenannte Klubstärke) vertreten sind, werden vom Bund gefördert; die Förderung erfolgt über einen separaten Topf im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung. Seit 2022 müssen laut Parteiengesetz Belege und Rechnungen sieben Jahre aufbewahrt werden.
- ↑ Parteien- und Parteiakademienförderung – Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 2. Januar 2021.
- ↑ wien ORF at/Agenturen red: FPÖ vernichtete Teile der Buchhaltung. 22. Juli 2023, abgerufen am 30. Juli 2023.