Partenreederei
Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 können keine neuen Partenreedereien mehr gegründet werden. Für Partenreedereien, die bis zum 24. April 2013 gegründet wurden, gelten die alten HGB-Bestimmungen weiter.
- ↑ Zur Begründung vergleiche den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 9. Mai 2012 (BT-Drs. 17/10309), dort S. 82 (Vgl. Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 9. Mai 2012: Modernisierung des Seehandelsrechts ( vom 27. Mai 2012 im Internet Archive) mit Link auf den Gesetzesentwurf).
- ↑ Vgl. Art. 71 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)