Passerelle-Regelung

Als Passerelle-Regelung oder Passerelle-Klausel bzw. Passarelle-Klausel (von französisch passerelle „[kleine] Brücke“, „Überführung“), auch Brückenklausel, wird im Allgemeinen ein Verfahren bezeichnet, in dem ein Gremium, das eine Entscheidung eigentlich einstimmig treffen müsste, einstimmig beschließen kann, diese Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zu treffen. Derartige Regelungen finden sich etwa in manchen Staatsverträgen oder Verwaltungsabkommen der deutschen Bundesländer.