Patentrecht (Deutschland)
Das Patentrecht bildet in der deutschen Rechtswissenschaft ein Teilrechtsgebiet des Privatrechts, das Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen regelt.
Das Patentrecht bildet in der deutschen Rechtswissenschaft ein Teilrechtsgebiet des Privatrechts, das Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen regelt.