Pater patriae

Pater patriae („Vater des Vaterlandes“; Plural Patres patriae), auch parens patriae (wörtlich „Elternteil des Vaterlandes“), ist ein ursprünglich römischer Ehrentitel. Eine deutsche Entsprechung ist der Begriff Landesvater.

Im Recht bezeichnet der Begriff parens patriae das Recht eines Staates, im Namen seiner Bürger Klage zu erheben, um die Interessen des Staates an der Gesundheit, dem Wohlergehen und der Wohlfahrt seiner Bürger zu schützen. In den USA hat diese Doktrin unter anderem im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umwelt- und Kartellrechts sowie bei Klagen gegen die Tabakindustrie Anwendung gefunden.

  1. Jack Ratliff: Parens Patriae: An Overview. In: Tulane Law Review. Band 54, Nr. 5 & 6, Juni 2000 (tulanelawreview.org [abgerufen am 23. Februar 2025]).