Patriziat (Alte Eidgenossenschaft)
Als Patrizier wurden in der Alten Eidgenossenschaft die Familien bezeichnet, die im Ancien Régime in mehreren Stadtkantonen (explizit in Basel, Bern, Freiburg, Luzern, Genf, Solothurn und Zürich) die politische Macht monopolisierten.
In der Neuzeit findet sich eine Fortführung in der Bürgergemeinde, einer persönlichen Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts.
- ↑ Aktuelles aus dem SVBK. Abgerufen am 10. September 2025 (deutsch).