Peer (Adel)

Ein Peer (von lateinisch par „gleich, ebenbürtig“; französisch pair) ist ein Angehöriger des britischen Hochadels.

Der als Peerage bezeichnete Adelsstand ist ein nach wie vor bestehendes System von Adelstiteln im Vereinigten Königreich. Ähnliche Adelssysteme existierten auch in anderen Ländern, etwa dem vorrevolutionären Frankreich (Pair de France) oder Portugal (Par do Reino, 1822–1910). Das japanische Oberhaussystem (Kizokuin) ist vergleichbar, ebenso ältere Systeme der Cortes auf der iberischen Halbinsel.

Die Peerage ist ein Teil des gesamten britischen Auszeichnungswesens. Historisch bezeichnete man als peers diejenigen Adeligen, welche das Recht auf einen Sitz im britischen Oberhaus, dem House of Lords, hatten. Durch die Reform des Oberhauses mit dem House of Lords Act 1999 wurde die große Mehrheit der erblichen Sitze (der hereditary peers) abgeschafft. Seither dominieren life peers, die einen nicht vererbbaren Sitz auf Lebenszeit erhalten und deren Titel sich auch nicht auf ihre Nachkommen vererben.

Ihre Ehefrauen werden traditionell peeress genannt und tragen die weibliche Form des jeweiligen Adelstitels. Ihre Kinder sind de jure hingegen keine Adeligen. Bei den erblichen Lords führen die Kinder Höflichkeitstitel wie Lord, Lady (ab dem Earl), oder The Honourable (bei Viscounts und Barons). Auch diese gelten jedoch nur für die erste Generation der jüngeren Kinder eines Peers, während die Nachfahren der nächsten Generation ins Bürgertum absteigen. Dies ist ein grundlegender Unterschied des Britischen Adels zum Adel auf dem europäischen Festland, wo Adelstitel meist ganzen Familien (oder Familienlinien) verliehen werden (außer wenn es sich explizit um persönlichen Adel oder um Erstgeburtstitel handelt) und daher von allen Familienmitgliedern zugleich geführt werden. In Großbritannien hingegen sind sämtliche erblichen Adelstitel grundsätzlich Erstgeburtstitel.

Diese Titel vererben sich zumeist patrilinear und erlöschen mit dem Mannesstamm der jeweiligen Nachfahren. Ausnahmen hiervon sind vor allem unter den schottischen Titeln vorzufinden. Ein erblicher Peerstitel kann, wenn die ihn tragende Linie im Mannesstamm erlischt, auf eine bürgerliche Nebenlinie übergehen, sofern diese ihrerseits patrilinear von einem Träger desselben Titels abstammt: So erbte etwa 1996 ein bürgerlicher Südafrikaner von der entfernt verwandten Hauptlinie seiner Familie den schottischen Titel Duke of Atholl. Sofern eine Nebenlinie sich bereits vor der Verleihung eines höheren Titels abgespalten hatte, erlischt der höhere Titel mit der ihn tragenden Linie, ein älterer, rangniedrigerer Titel kann jedoch auf die Nebenlinie übergehen, sofern diese von entsprechenden Titelträgern abstammt, so etwa bei der Familie Bentinck, wo 1990 die Titel Duke of Portland, Marquess of Titchfield mit der Hauptlinie erloschen, der ältere Titel Earl of Portland jedoch auf eine Nebenlinie überging.

  1. Schottische Erbtitel können bei Erlöschen des Mannesstammes auch in weiblicher Linie weitergegeben werden, wobei sie sich in der neuen Familie wiederum patrilinear vererben, ähnlich wie im spanischen und italienischen Adel.