Allgemeines Pensionsgesetz

Basisdaten
Titel: Allgemeines Pensionsgesetz
Abkürzung: APG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Sozialversicherung
Fundstelle: BGBl. I Nr. 142/2004
Datum des Gesetzes: 15. Dezember 2004
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 2005
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 100/2018
Gesetzestext: Allgemeines Pensionsgesetz
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) regelt seit dem 1. Jänner 2005 das Pensionssystem für alle in Österreich in der Pensionsversicherung versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Die Beitragssätze der Pensionsversicherung, die nicht jährlich neu festgesetzt werden, betragen für Arbeiter und Angestellte einheitlich 22,8 Prozent des monatlichen Arbeitsverdiensts bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2022: 5.670 Euro), wovon 10,25 Prozent von den Arbeitnehmern (Dienstnehmeranteil) und 12,55 Prozent von den Arbeitgebern (Dienstgeberanteil) erhoben werden.

Eine Pensionsversicherung für Beamte gibt es in der österreichischen Sozialversicherung nicht. Die gesetzlich als Ruhegenuss bezeichnete Altersversorgung wird für ehemalige Bundesbeamte vom Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau verwaltet, aber vom ehemaligen Dienstgeber aus dem Staatshaushalt erbracht, in den auch die Pensionsbeiträge fließen. Aktiven Beamten wird ein Pensionsbeitrag abgezogen, der in den 1990er Jahren angehoben wurde auf 12,55 Prozent für vor dem 1. Jänner 1955 Geborene. Für spätere Jahrgänge beträgt er zwischen 10,25 und 12,40 Prozent und für Bezugsteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2025: 6.450 Euro) zwischen 0 und 11,73 Prozent. Der Dienstgeber entrichtet einen Pensionsbeitrag von 12,55 Prozent.

Für Österreich betrug der Kostenanstieg der Pensionsversicherung in den Jahren 2008–2018 42,7 Prozent, während das BIP nur um 31,4 Prozent gesteigert wurde. Vor allem in wirtschaftlich schlechten Jahren nimmt die Diskrepanz zwischen Pensionen und BIP besonders stark zu.

  1. Pensionsversicherungsanstalt: Beitragshöhe, abgerufen am 11. März 2022
  2. Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau: Ruhegenuss für Beamte: Informationen zur Beamtenpension, abgerufen am 10. März 2022
  3. Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2023. Wien 2023, S. 7 PDF
  4. Pensionsausgaben wachsen stärker. In: dieSubstanz.at. 21. August 2019, abgerufen am 6. September 2019 (deutsch).