Persönliche Repräsentanten der Kofürsten von Andorra

Je einen Persönlichen Repräsentanten (katalanisch representant personal, französisch Représentant Personnel) ernennen der Bischof von Urgell und der Staatspräsident der Französischen Republik in ihrer Funktion als Kofürsten und damit Staatsoberhäupter des Fürstentums Andorra. Die Ernennung, Pflichten und Befugnisse der Repräsentanten sind in den Artikeln 45, 48 und in der dritten Übergangsbestimmung der Verfassung Andorras geregelt.