Persönlichkeitswahl
Als Persönlichkeitswahl werden Wahlen bzw. Wahlsysteme bezeichnet, in denen einzelne Personen (Kandidaten) gewählt werden können. Dementsprechend entscheidet die Persönlichkeit dieser Kandidaten über den Wahlausgang. Die Persönlichkeitswahl ist das Gegenstück zur Listenwahl. Dieses Prinzip findet in Deutschland Anwendung bei der Erststimme bei Bundestags- und Landtagswahlen sowie den Wahlen von Hauptverwaltungsbeamten auf kommunaler Ebene.