Personenkennziffer (Bundeswehr)
Die Personenkennziffer (abgekürzt PK) ist eine Folge von zwölf alphanumerischen Zeichen, die einem Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eindeutig zugeordnet ist. Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 erhielten auch Zivildienstleistende eine PK.