Personenstandsurkunde
Als Personenstandsurkunde zum Nachweis des Personenstands bezeichnet man entweder einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie aus einem Personenstandsregister beim Standesamt mit Beweiskraft.
Als Personenstandsurkunde zum Nachweis des Personenstands bezeichnet man entweder einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie aus einem Personenstandsregister beim Standesamt mit Beweiskraft.