Pflasterzoll

Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenes Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch Lastkraftwagen und teilweise Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreichs Bayern kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren.

  1. Pflasterzoll. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1999, ISBN 3-7400-0986-1 (adw.uni-heidelberg.de).
  2. Wertheimer 1922, S. 1.
  3. Otto Stolz: Zur Entwicklungsgeschichte des Zollwesens innerhalb des alten Deutschen Reiches. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 41. Band, H. 1, 1954, S. 1–41, Kapitel Zweck und Begründung des Zollwesens, verwandte Abgaben, Zollbefreiungen, Zollpolitik, S. 17–26.
  4. Josef Eimer: Pflasterzoll – Maut der Vergangenheit. In: Oberpfälzer Waldverein: Die Arnika – Zeitschrift des Oberpfälzer Waldvereins. 37. Jahrgang 2005, Ausgabe 1, S. 71 f.
  5. So für Zittau nachgewiesen ab 1348: Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. Enke, 1870, S. 185.
  6. Nachweislich bis 1934 in Pleystein: Wilhelm Hartung: Über 400 Jahre Pflasterzoll erhoben. In: Was uns die Heimat erzählt – Heimatkundliche Beilage der Oberpfälzer Nachrichten. Oberpfälzer Nachrichten, 28. Juli 2001, S. 1.