Pflichtbeitragszeit
Pflichtbeitragszeiten sind im deutschen Rentenrecht nach § 55 SGB VI Beitragszeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Der Rechtsbegriff dient zur Unterscheidung von Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden.
Pflichtbeiträge können tatsächlich oder nur fiktiv gezahlt worden sein.