Pflichtjahr
Pflichtjahr war eine mit Anordnung Hermann Görings vom 15. Februar 1938 für alle ledigen Frauen unter 25 Jahren eingeführte mindestens einjährige Tätigkeit in der Land- oder Hauswirtschaft. Die Tätigkeit musste durch das Arbeitsbuch nachgewiesen werden und war Voraussetzung für eine spätere Einstellung als Arbeiterin oder Angestellte in privaten und öffentlichen Betrieben und Verwaltungen.
Den Personenkreis, die Wirtschaftszweige und Berufe, die dieser Beschränkung unterlagen, bestimmte eine Durchführungsverordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Friedrich Syrup vom 16. Februar 1938.
Grund für die Anordnung war der Mangel an weiblichen Arbeitskräften in der Land- und Hauswirtschaft.
- ↑ Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin
- ↑ Durchführungsverordnung zur Anordnung über den verstärkten Einsatz von weiblichen Arbeitskräften in der Land- und Hauswirtschaft vom 16. Februar 1938, RABl. I S. 46