Plansichernde Instrumente
Als plansichernde Instrumente oder Instrumente der Plansicherung werden im deutschen Planungsrecht die rechtlichen Möglichkeiten bezeichnet, die der Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde dienen und verhindern sollen, dass die Bauleitplanung durch bauliche Aktivitäten erschwert oder vereitelt wird.
Planverwirklichende Instrumente dienen dagegen der Sicherung der Plankonformität neuer baulicher Vorhaben.
- ↑ Andreas Stefansky: Plansicherung im Städtebau. In: ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. Hannover 2018, S. 1705–1710.
- ↑ Die Sicherung der Bauleitplanung In: Michael Brenner: Baurecht. Staatslexikon, Version 22. Oktober 2019.
- ↑ Andreas Stefansky: Planverwirklichung im Städtebau. In: ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. Hannover 2018, S. 1785–1790.