Politische Polizei (Deutschland)

Die Politische Polizei war in Deutschland eine Institution mit nachrichtendienstlichen und polizeilichen Befugnissen zur Bekämpfung von politisch motivierten Straftaten. Im Kaiserreich, aber auch in der Weimarer Republik und in noch verschärfterer Form während der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie als politisches Instrument der Repression gegen politische Gegner genutzt.

In der Bundesrepublik Deutschland gab und gibt es keine vergleichbare Institution; laut Grundgesetz ist Polizei Ländersache (Näheres unter Landespolizei (Deutschland)).

  1. z. B. Michael Bollmann: Die Deutsche Polizei im Nationalsozialismus – Eine Entwicklungsgeschichte