Polizeidirektor
Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).