Polizeihauptwachtmeister

Polizeihauptwachtmeister (Abkürzung: PHW) war bis in die 1990er Jahre hinein eine Amtsbezeichnung der bundesdeutschen Länderpolizeien und des Bundesgrenzschutzes (BGS) sowie, bis 1990 in der DDR, ein Dienstgrad der Deutschen Volkspolizei. In der Bundesrepublik lange Zeit das Spitzenamt der einfachen Beamtenlaufbahn, war Polizeihauptwachtmeister zuletzt das Eingangsamt der mittleren Laufbahn. Entsprechend begannen Polizeibewerber ihre Laufbahn als Polizeihauptwachtmeister-Anwärter. In den Länderpolizeien und im BGS wurde die Amtsbezeichnung im März 1993 abgeschafft. Polizeihauptwachtmeister-Anwärter wurden seinerzeit noch während der laufenden Ausbildung in Polizeimeister-Anwärter umbenannt.