Polizeirat
Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst (BesGr A 13) bezeichnet. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14). In der gleichen Besoldungsgruppe wie der Polizeirat ist das höchste Amt des gehobenen Dienstes eingruppiert, dieses Amt wird mit „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13) bezeichnet.