Postmortales Persönlichkeitsrecht
Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod eines Menschen hinaus (post mortem) in Deutschland. Als Personenrecht ist es gesetzlich nicht fixiert. In der Schweiz wird stattdessen die Theorie des Andenkensschutzes vertreten.