Postrat
Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet. Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a. D. getragen werden.
Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet. Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a. D. getragen werden.