Postregal
Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern.
Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern.