Präklusion
Eine Präklusion (lateinisch für „Ausschluss“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte. Dies kann vertraglich festgelegt sein oder geschehen, wenn die Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist wahrgenommen werden. Die Präklusion ist von der Verjährung zu unterscheiden.