Presserechtliche Verantwortlichkeit
Die presserechtliche Verantwortlichkeit meint die rechtliche Verantwortung für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Wort- oder Bildbeitrag. Sie stellt in Deutschland eine verfassungsunmittelbare Schranke der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung dar (Art. 5 Abs. 2 GG). Der Medienstaatsvertrag und die Landespressegesetze enthalten insoweit Vorschriften zur Impressumspflicht.
- ↑ Christian Zappe: Medienrecht: Zur Haftung von Journalisten bei Text-, Wort- und Bildbeiträgen. Fachjournalist Nr. 4 2010, S. 22–26.
- ↑ vgl. beispielsweise Freistaat Bayern (Hrsg.): Den Verantwortlichen nennen. Impressum richtig gestalten. Abgerufen am 26. Februar 2022.