Principal Adverse Impact
Der Begriff Principal Adverse Impact wurde mit der Offenlegungsverordnung am 9. Dezember 2019 eingeführt (siehe Artikel 4 und Artikel 7), ohne im Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ definiert zu werden. Die deutsche Übersetzung der EU lautet „Wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“. Der Begriff wird nur im Plural verwendet, da der Singular umständlich umschrieben werden müsste (z. B. „eine der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“). Gemäß Artikel 4 und Artikel 7 lautet die Langform „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“.
Die deutsche Übersetzung hat sich aber außerhalb der EU-Rechtsakte nicht durchgesetzt, so dass innerhalb der deutschen Finanzbranche i. d. R. ebenfalls der Begriff Principal Adverse Impact bzw. dessen Abkürzung PAI verwendet werden.
- ↑ SFDR Artikel 4. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 5. August 2023.
- ↑ SFDR Artikel 7. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 5. August 2023.
- ↑ SFDR Artikel 2. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 5. August 2023.