Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung besagt, dass die Europäische Union (EU) nur über diejenigen Zuständigkeiten (Befugnisse) verfügt, die ihr durch die Verträge, auf die sich die Union gründet, übertragen wurden. Die EU kann also nicht eigenmächtig Kompetenzen an sich ziehen, sie besitzt keine Kompetenz-Kompetenz. Jede Rechtsetzung der EU bedarf einer ausdrücklichen Grundlage in den Verträgen. Im Übrigen bleibt die Regelungsbefugnis bei den Mitgliedstaaten.

  1. Aufteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union. EUR-Lex, 24. Februar 2022.