Prioritätsrecht
Prioritätsrecht ist ein Begriff aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Es ist das Recht des Anmelders oder Hinterlegers eines gewerblichen Schutzrechts, den Prioritätstag einer früheren Anmeldung für eine Nachanmeldung in Anspruch zu nehmen und so zwar nicht die Laufzeit des Schutzrechts an den Anmeldetag der früheren Anmeldung zu binden, wohl aber den Altersrang der Anmeldung gegenüber zwischenzeitlichen Entwicklungen (Fortschreiten des Stands der Technik, in der Zwischenzeit entstandene Rechte Dritter) auf den Anmeldetag der Voranmeldung zurückzuverlegen.
Der für die Neuheitsprüfung relevante Stand der Technik lässt sich um ein Jahr in die Vergangenheit verlegen, wenn der Anmeldung eine Erstanmeldung voraus geht, deren Priorität wirksam beansprucht werden kann.
- ↑ Astrid Meckel: Prioritätsrecht Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 26. Oktober 2020.
- ↑ Alexander Harguth: Neues zum Prioritätsrecht: BGH „Drahtloses Kommunikationsnetz“, 4. September 2018 (X ZR 14/17) 1. April 2019.