Privatfernsehen
Privatfernsehen bezeichnet umgangssprachlich Fernsehen, das nicht von öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Sendeanstalten, sondern von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen betrieben wird. Es wird, wie der privatrechtliche Rundfunk, von privaten Rundfunksendern produziert und bildet die kommerzielle, zumeist werbe- oder abonnementfinanzierte (Pay-TV) Komponente des dualen Rundfunksystems in Deutschland.
Gegensatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der überwiegend durch Rundfunkgebühren finanziert wird – erhoben in Deutschland vom Beitragsservice, in Österreich vom ORF-Beitrags Service und in der Schweiz von der Serafe AG.
Für das Betreiben eines Privatfernsehens ist in Deutschland medienrechtlich eine Zulassung durch die jeweils zuständige Landesanstalt für Medien erforderlich (z. B. § 4 Abs. 1 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen; LMG NRW), dessen Zulassungsvoraussetzungen in den §§ 5 und 6 dieses Gesetzes geregelt sind. Dabei muss sich der Veranstalter für eine der Programmkategorien, also insbesondere Vollprogramm oder Spartenprogramm, entscheiden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 LMG NRW). Wesentlicher Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Fernsehen und Privatfernsehen ist formal, dass das jeweilige Landesmediengesetz nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt (§ 1 Abs. 3 LMG NRW) und damit nur für das Privatfernsehen geschaffen wurde. Zudem bestehen gravierende wirtschaftliche Unterschiede. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist überwiegend gebührenfinanziert und muss zeitliche und programmbedingte begrenzte Werbezeiten beachten; dabei gelten – wie bei allen öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen – die Haushaltsgrundsätze insbesondere der Ausgabendeckung durch Einnahmen mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs. Da den Privatfernsehveranstaltern kein Anteil an den Rundfunkgebühren zusteht, sind sie überwiegend auf Werbeeinnahmen und/oder den Einnahmen aus Kundenabonnements angewiesen. Die Werbezeiten sind hier zwar auch nicht unbegrenzt, doch wesentlich liberaler als beim öffentlichen Rundfunk.
- ↑ Privatfernsehen duden.de, abgerufen am 21. Oktober 2013.
- ↑ 20 Minuten pro Werktag und nicht nach 20.00 Uhr
- ↑ 12 Minuten pro Stunde; die Einschränkung mit mindestens 20 Minuten Programm zwischen den Werbespots ist mit dem 13. Änderungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag entfallen.