Privatgebet
Als Privatgebete werden in der Liturgie der heiligen Messe Gebete bezeichnet, die vom zelebrierenden Priester oder Bischof und zum Teil vom Diakon vor, während und nach der heiligen Messe gesprochen werden. Während die Amts- oder Präsidialgebete in der Wir-Form formuliert sind, sind die Privatgebete als Elemente der Sammlung und persönlichen Frömmigkeit meist in der Ich-Form gehalten. Bei der heiligen Messe werden die Privatgebete leise und in gebeugter Haltung rezitiert, die Präsidialgebete hingegen werden laut und aufrecht stehend in Orantenhaltung gesprochen oder sogar gesungen.
In der römisch-fränkischen Liturgie des Mittelalters enthielt die Messliturgie zahlreiche Anlässe für private Gebetselemente, die als „Ausdruck der privaten Andacht“ (Jungmann) oft ins Belieben des einzelnen Priesters gestellt waren. Um die im Hochmittelalter ausufernden und varienden Privatgebete zu unterbinden, wurden mit der Herausgabe des Messbuchs Pius' V. Anzahl und Form der Privatgebete begrenzt und verbindlich vorgeschrieben. Eine „Wiederherstellung einer stärkeren Gemeinschaft zwischen Priester und Volk hätte anderer geistiger Vorraussetzungen auch im Volk bedurft.“
- ↑ Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe, Erster Band, 5. Auflage. Herder, Wien/Freiburg/Basel 1962, S. 102.
- ↑ Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe, Erster Band, 5. Auflage. Herder, Wien/Freiburg/Basel 1962, S. 128f.188.