Privatsphäre
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch, unbehelligt von äußeren Einflüssen, sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre ist als Menschenrecht in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zum Zwecke der Strafverfolgung eingeschränkt werden.
- ↑ BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az. 1 BvR 653/96, BVerfGE 101, 361 - Caroline von Monaco II.