Privilegierung
Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft eine Besserstellung im Sinne einer – ggf. gerechtfertigten – Ungleichbehandlung.
Sie dürfen nicht mit den Privilegien verwechselt werden, die früher Personen gewissen Standes für sich beanspruchen konnten.
Privileges sind eine der Einteilungen im Hohfeld-Schema.