Projekt der föderalen spanischen Verfassung von 1873
Bei der Föderalen Verfassung der Spanischen Republik (spanisch Proyecto de Constitución Federal de 1873) handelt es sich um einen Verfassungsentwurf, der den Verfassunggebenden Cortes im Jahr 1873 vorgelegen hat. Über den Entwurf wurde nicht abgestimmt. Die föderale Verfassung der Ersten Spanischen Republik trat so nie in Kraft. Der Entwurf galt aber immer wieder, besonders auch nach 1975, als ein Beispiel für die Möglichkeit eines föderalen Staatsaufbaus in Spanien.