Proprietär

Das Adjektiv proprietär bedeutet in Eigentum befindlich. Es wird für Soft- und Hardware, die auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Verfahren basiert, verwendet, um diese zu freier Software und freier Hardware abzugrenzen.

Das Substantiv Proprietär bedeutet Eigentümer (der Proprietär = der Eigentümer). Es wird in den Rechtswissenschaften in dieser Bedeutung verwendet.

Beide Wörter wurden vom lateinischen Substantiv proprietarius abgeleitet, das Eigentumsherr bedeutet.

  1. Jens O. Orlik: Konzept einer mittelständischen Controlling-Lösung basierend auf einer Open Source Software, ISBN 978-3-8366-9058-4, Hamburg 2010, S. 16, online
  2. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 385, online