Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie)


Richtlinie 2003/71/EG

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Prospektrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Datum des Rechtsakts: 4. November 2003
Inkrafttreten: 31. Dezember 2003
Anzuwenden ab: 1. Juli 2005
Außerkrafttreten: 20. Juli 2019
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2003/71/EG, kurz Prospektrichtlinie, ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die im Zuge der Entwicklung eines europäischen Kapitalbinnenmarktes geschaffen worden ist.