Prostitution in Deutschland

Die Ausübung der Prostitution in Deutschland ist prinzipiell zulässig, grundsätzlich ist aber die Prostitution Minderjähriger, die Zwangsprostitution und die Ausübung der Prostitution in einem Sperrbezirk strafbar. Im Jahr 2000 bezeichnete das Verwaltungsgericht Berlin die Prostitution als nicht mehr sittenwidrig. Der darin ausgedrückte Paradigmenwechsel durch eine zivilrechtliche Neubewertung sollte vom bisherigen „Schutz vor der Prostitution“ zum „Schutz in der Prostitution“ führen, um die Entscheidung von Menschen, in der Prostitution tätig zu sein, zu respektieren und ihre Rechte zu stärken. Eine Debatte zur Reform des Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2001 führte zu dem Prostituiertenschutzgesetz im Jahr 2016 (ProstSchG). Dabei blieb in Deutschland auch nach der Reform des ProstG im internationalen Vergleich eine liberale Praxis bestehen. Ende 2024 waren rund 32.300 Prostituierte in Deutschland offiziell angemeldet.