Psychologischer Vertrag
Der Begriff psychologischer Vertrag (auch: psychologischer Arbeitsvertrag) bezeichnet gegenseitige Erwartungen und Angebote von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Bestandteil der Arbeitsbeziehung. Es handelt sich dabei um „mehr oder weniger implizite Erwartungen und Angebote“, die über den (schriftlichen) Arbeitsvertrag hinausgehen.
Der Begriff des psychologischen Arbeitsvertrags (psychological work contract) wurde 1960 von dem US-amerikanischen Verwaltungswissenschaftler Chris Argyris geprägt. Argyris verwendete den Begriff im Sinne einer „stillschweigenden Übereinkunft“ zwischen Arbeitern und Vorarbeitern.
- 1 2 Schein, 1970, zitiert nach: Simone Kirpal u. a.: »Ich habe einen sicheren Arbeitsplatz, aber keinen Job.« Veränderung psychologischer Arbeitsverträge unter Bedingung von Arbeitsmarktflexibilisierung und organisationaler Transformation. (PDF; 300 kB) In: ITB-Forschungsberichte 25/2007. März 2007, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 9. Juni 2007; abgerufen am 13. Dezember 2008. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Schein, 1970, zitiert nach: Gudela Grothe u. a.: Psychologische Verträge und Arbeitsflexibilisierung. Über den organisationalen und individuellen Umgang mit Unsicherheit. (PDF) Ehemals im (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 13. Dezember 2008. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive ) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Chris Argyris: Understanding Organizational Behavior. Dorsey Press, Homewood, Illinois, USA 1960, S. 96 (englisch).