Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch

Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch ist ein in Deutschland von der Rechtsprechung geschaffener Anspruch, mit dem Störungen absoluter Rechte (zum Beispiel: Gesundheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht) abgewehrt werden können, indem die Unterlassung einer drohenden Störung verlangt und klageweise geltend gemacht werden kann. Der Anspruch wird auf eine Analogie zu einigen gesetzlich geregelten Unterlassungsansprüchen gestützt.