Räumungsprüfung

Die Räumungsprüfung (Rp) ist die Überprüfung, ob ein Zug einen Zugfolgeabschnitt vollständig verlassen hat. Der Ort, an dem diese durchgeführt wird, heißt Räumungsprüfstelle. Die Fahrdienstvorschrift sieht verschiedene Regeln für die Räumungsprüfung auf Strecken ohne Streckenblock, Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock und Strecken mit selbsttätigem Streckenblock vor.

  1. Dietmar Homeyer: Modul 408.0241. Züge fahren; Räumungsprüfung – Allgemeines. In: DB Netz AG (Hrsg.): Richtlinie 408.01–06. Fahrdienstvorschrift. 13. Dezember 2015.