Rücküberweisung (Migranten)
Als Rücküberweisung wird in der Wirtschaft und Wirtschaftsstatistik die Auslandsüberweisung von Ausländern an Verwandte oder sonstige Zahlungsempfänger in ihre Herkunftsländer bezeichnet, die nicht der Tilgung einer Verbindlichkeit, sondern dem Unterhalt von Verwandten oder sonstigen Personen dienen.