Rürup-Kommission

Rürup-Kommission, eigentlich Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme, bezeichnete eine Expertenrunde unter dem Vorsitz von Bert Rürup, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme erarbeiten sollte. Mitglieder waren u. a. Universitätsprofessoren, Arbeitgeber und Vertreter der Gewerkschaften.

Die Kommission wird auch als Rürup-II-Kommission bezeichnet, nachdem bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 die Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Rürup-I-Kommission) unter dem Vorsitz von Bert Rürup einberufen worden war. Deren Vorschläge mündeten 2004 in das Alterseinkünftegesetz.

Die Rürup-II-Kommission wurde am 21. November 2002 einberufen und beendete ihre Arbeit mit der Übergabe des Rürup-Berichts am 28. August 2003 in Berlin an die damalige Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt (SPD).

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) führte parallel zur Rürup-Kommission die Herzog-Kommission durch.

  1. Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99.
  2. Ungleiche Besteuerung bei Renten und Pensionen verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 28/2002 vom 6. März 2002.
  3. Rürup-Kommission. Portal Sozialpolitik, abgerufen am 21. September 2023.
  4. Axel Brower-Rabinowitsch: Der Abschlussbericht der Rürup-Kommission. Deutschlandfunk, 28. August 2003.
  5. Sabine Rieser: Bericht der Rürup-Kommission: „Richtig und vernünftig“. Deutsches Ärzteblatt 2003; 100(36): A-2261 / B-1883 / C-1783.